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  Rating und Basel II  
   


 
Mit dem Stichwort "Basel II" wird die Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute bezeichnet.

Ziel von "Basel II" ist es, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Dazu sollen die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter ausgestaltet werden. Das bedeutet im Kern, dass die Kreditinstitute zukünftig umso mehr Eigenkapital vorhalten sollen, je höher das Risiko des Kreditnehmers ist, an den sie einen Kredit vergeben.

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Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 10. Juli 2002 Elemente von Basel II beschlossen, die für den Mittelstand bedeutsam sind.
  • Kredite an kleine und mittlere Firmenkunden, die ein Gesamt-Kreditvolumen von weniger als einer Million Euro bei dem jeweiligen Kreditinstitut aufweisen, können - analog zum Privatkundengeschäft - von dem Kreditinstitut in einem Portfolio zusammengefasst und mit einer geringeren Eigenkapitalsumme als bisher unterlegt werden (so genannte Retail-Portfolios).
  • Bei Krediten an Unternehmen mit bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz und einem Gesamt-Kreditvolumen über einer Million Euro bei dem jeweiligen Kreditinstitut wird im internen Rating-Ansatz die Gewichtung des Kreditausfallrisikos von der Unternehmensgröße abhängig gemacht. Je kleiner das Unternehmen, desto größer ist der Abschlag vom Kreditausfallrisiko. Mit verminderter Risikogewichtung nimmt auch die Höhe des vom Kreditinstitut zu unterlegenden Eigenkapitals ab.
  • Auf die sich nach dem bankinternen Rating ergebende Eigenkapitalunterlegung werden zukünftig bei längerer Kreditlaufzeit Zuschläge erhoben, sofern das betreffende Unternehmen nicht in das "Retail-Portfolio" fällt.
Was wird nach Basel II beim Rating geprüft? Lesen Sie weiter...

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